Merus GmbH - Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Unverbindliche Beobachtungsphase: Jeder Endkunde innerhalb Deutschland, von Fall zu Fall auch in Ländern mit einer Vertretung, kann einen Merus Ring kostenlos und unverbindlich beobachten. Die Beobachtungsphase beträgt in der Regel vier Wochen. Bei speziellen Anwendungen und nach Absprache mit der Merus GmbH kann die Beobachtungszeit auch anders vereinbart werden.
- Miete und große Applikationen: Für industrielle Applikationen, bei großen Wohn- oder Gewerbe-Immobilien können die Merus Ringe gemietet werden. Oder es kann in Abhängigkeit der Applikation und der Problemstellung Beobachtungsphasen nach Absprache mit der Merus GmbH vereinbart werden. Etwa 80% der Mietzahlungen werden beim späteren Kauf der Merus Ringe angerechnet.
- a. Lieferung für Endverbraucher in Deutschland: Für Endverbraucher erfolgt die Lieferung innerhalb Deutschland frei Haus.
Bei Lieferungen direkt von der Merus GmbH in das europäische Ausland stellen wir mit der Rechnung für den Merus Ring einen Versandkostenanteil von mindestens Euro 20,00 in Rechnung.
b. Lieferung an Wiederverkäufer: Bei Lieferungen an Wiederverkäufer innerhalb Deutschland berechnen wir für Lieferungen bis 5 KG einen Versandkostenanteil von Euro 10,00. Für Lieferungen über 5 KG an Wiederverkäufer innerhalb Deutschlands und für Lieferungen an Wiederverkäufer in das europäische Ausland geben wir die für die einzelnen Lieferungen entstehenden Versandkosten weiter. - a. Rechnungsstellung an Endkunden: Nach Ablauf der Beobachtungsphase setzt sich die Merus GmbH oder die entsprechende Vertretung mit dem Kunden in Verbindung. Wenn der Kunde den Merus Ring behalten möchte, erfolgt eine Rechnungsstellung. Wenn nicht, muss der Kunde den Merus Ring auf eigene Kosten zurückschicken.
b. Rechnungsstellung an Wiederverkäufer: Bei Lieferungen an Wiederverkäufer erfolgt parallel zur Lieferung die Rechnungsstellung mit dem jeweilig vereinbarten Zahlungsziel. Wenn kein Zahlungsziel vereinbart wurde, wird eine Zahlungsfrist von 10 Tagen genannt. - Retoure: Der Merus Ring kann schon während der Beobachtungsphase jederzeit ohne Nennung von Gründen retourniert werden. Bitte schicken Sie uns das Gerät auf jeden Fall als frankierten Großbrief oder freigemachtes Päckchen oder Paket zurück. Unfreie Sendungen werden ungern angenommen, da dann für uns ein vielfaches an Aufwand und Kosten entsteht.
Die Anschrift lautet: Merus GmbH, Ziegelstr.1, D-71063 Sindelfingen. Telefon 07031/814084. - Übergang von Eigentum: Alle Produkte, die über die Merus GmbH bezogen werden, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Merus GmbH.
- Garantie und Wiederaufladung: Merus GmbH garantiert die Funktion der Merus Ringe im Wasser für einen Zeitraum von fünf Jahren. Die Garantie umfasst ein bis zu zweimaliges kostenfreies Aufladen/Wiederherstellen der Funktion der Merus Ringe innerhalb der Garantiezeit. Dazu müssen die Merus Ringe in die Hauptstelle Sindelfingen, bzw. zur entsprechenden Vertretung geschickt werden. Mechanische Beschädigungen oder Oberflächenkorrosion an den Merus Ringen können ein Wiederaufladen unmöglich machen. Von der Wiederaufladung im Garantiezeitraum bleibt die ursprüngliche Garantie von fünf Jahren ab Kaufdatum unberührt.
- Wiederaufladung nach dem Garantiezeitraum: Nach Ablauf des Garantiezeitraums ist das Wiederaufladen jederzeit zum aktuellen Preis möglich (etwa 35% des aktuellen Verkaufspreises). Dazu schicken Sie uns Ihren Merus Ring als frankiertes Päckchen, Paket oder Großbrief zu. Wir messen den Wirkungsgrad Ihres Merus Rings und laden ihn nach Absprache mit Ihnen wieder auf. Nach der kostenpflichtigen Wiederaufladung erneuert sich der Garantiezeitraum wiederum um fünf Jahre.
- Monitoring: Bei kritischen, industriellen Prozessen oder mikrobiologischen Anwendungen muss der Kunde für seine Applikation entsprechend geeignete Maßnahmen zur Kontrolle der Performance einsetzen, damit eventuelle Störungen rechtzeitig erkannt werden.
- Haftung: Die Merus GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden an Einrichtungen und/oder Maschinen und daraus entstehenden Folgekosten.