Seit die 42. Verordnung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchV) am 19. August 2017 in Kraft getreten ist, müssen Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern, ihr Kühlwasser regelmäßig auf mikrobiologische Verunreinigungen, wie Legionellen oder Bakterien, untersuchen lassen.
Diese Verordnung ist erlassen worden, weil es in Deutschland einige Fälle gab, bei denen Menschen mit Legionellen infiziert wurden. Die Behörden haben festgestellt, dass diese Legionellen aus Kühltürmen in Betrieben stammen. Legionellen sind Aerosole und können durch Wassertropfen übertragen werden.
Bei so genannten Inversionswetterlagen steigen die Verdunstungsschwaden aus dem Kühlturm nicht wie gewohnt nach oben. Solche Schwaden aus dem Kühlturm bleiben in Bodennähe. Befinden sich Betriebe in Tallagen, ist das Risiko höher. Da das Wasser aus dem Kühlturm oder dem Nassabscheider nicht nach oben steigt und die legionellenhaltigen Aerosole im Tal bleiben. So haben sich Menschen mit Legionellen infiziert. Auch solche, die sich nicht in unmittelbarer Nähe der Anlage oder des Kühlturms aufhielten. Um solche Infektionen zukünftig zu vermeiden, ist die BImSchV erlassen worden.
Grenzwerte 42. BImSchV
Die gesamte Verordnung findet man an mehreren Stellen im Internet. Hier eine Zusammenfassung aus unserer Sicht.
In der Verordnung werden die Beschaffenheit der Anlagen definiert, wie solche Anlagen betrieben werden sollten und vor allem wie und was geprüft werden muss.
Nach Auffälligkeiten sollten alle 14 Tage eigene Prüfungen vorgenommen werden. Alle 3 Monate muss ein zertifiziertes Prüflabor diese Untersuchung durchführen. Erst wenn sich die gemessenen Keimzahlen über einen längeren Zeitraum auf niedrigem Niveau stabilisiert haben, muss weniger häufig geprüft werden.
In einer Verdunstungskühlanlage sind die Grenzwerte für Koloniebildende Einheiten 100, 1.000 und 10.000 KBE/100ml. Werden die Grenzwerte der jeweiligen Stufe, also die Keimzahlen überschritten, sind gestufte Maßnahmen zu ergreifen. Bei Überschreiten der höchsten Stufe 3 >10.000 KBE müssen Stoßspülungen mit Biozid durchgeführt werden. Dabei wird teilweise der ganze Kühlkreislauf geflutet. Vor allem bei großen Kühlanlagen, kann das sehr kostspielig werden.
Das Problem alle Legionellen zu erreichen
Egal ob in einem Trinkwassersystem eines Krankenhauses oder im Kühlkreislauf eines Industriebetriebes, das Hauptproblem jeder Maßnahme ist, es immer alle Keime zu „erwischen“.
Biofilme sind die Brutstätten von Keimen. Gelingt es also nicht, durch Biozid Behandlung allen Biofilm abzutöten, werden die Keime in kurzer Zeit wieder wachsen und der Zyklus beginnt von vorn. Wie schon an anderer Stelle beschrieben, können Biozide nur Bakterien, mit denen sie in Kontakt kommen, beeinflussen. Dasselbe gilt für eine Hitzesanierung oder UV Anlagen.
Sitzt ein Keim gut geschützt in einer dicken Schicht Biofilm in einer nicht durchströmten Leitung, werden weder Wärme noch Chemikalien bis zur Bakterie vordringen. Geschweige denn das UV-Licht.
Merus arbeitet auch in toten Leitungen
Als Totraum bezeichnet man Leitungsabschnitte die nicht regelmäßig durchströmt werden. Die Merus Technologie erreicht auch Toträume in Leitungen oder Maschinen. Der Grund hierfür ist, die Merus Schwingungen bewegen sich im Wasser, viel schneller als das Wasser selbst. Die Schwingungen „laufen“ auch in Leitungsteile, die nicht durchströmt sind und minimieren dabei den Biofilm. Ist der Biofilm verschwunden, haben die Bakterien keine Brutstätte mehr und Kolonien sterben aus.
So ist Merus in der Lage, die Keimzahlen in Kühlwasser deutlich zu reduzieren und meist unter die geforderten Grenzwerte zu bringen.
Sind die Keimzahlen konstant unter dem Grenzwert der untersten Stufe, also weniger als 100 KBE/100 ml, kann auch die Frequenz der Untersuchungen reduziert werden.
Viele Kunden verzichten dann auf den Einsatz von Bioziden oder thermischen Maßnahmen. So können Betreiber von Kühlanlagen beträchtliche Einsparungen erzielen.